Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten ausschließlich zwischen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Auftraggeber“).
- 1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Tequio GmbH (im Folgenden: „Tequio“), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Tequio nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Tequio unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- 1.3 Die AGB sind in Deutsch und Spanisch verfügbar; im Falle von Unstimmigkeiten gilt die deutsche Version.
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§ 2 Vertragsgegenstand
- 2.1 Tequio vermittelt qualifizierte Arbeitskräfte aus spanischsprachigen Ländern nach Schleswig-Holstein, Deutschland. Der Service umfasst die Unterstützung beim Spracherwerb, Migrationsprozess, Arbeitssuche, Interviewbegleitung, Flughafenabholung, Wohnungsfindung und langfristige Integrationshilfe.
- 2.2 Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch Tequio gilt dieser Vertrag als vom Auftraggeber akzeptiert.
- 2.3 Ein Kandidat gilt als durch Tequio empfohlen, sobald dem Auftraggeber Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.
- 2.4 Es besteht für Tequio keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
- 2.5 Tequio ist in keinem seiner Leistungsangebote verpflichtet, dem Auftraggeber detaillierte Auskunft über Arbeitsmethoden sowie sonstige Kommunikation und Vorgehensweisen zu geben.
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§ 3 Honoraranspruch
- 3.1 Der Anspruch von Tequio auf ein Vermittlungshonorar entsteht – soweit sie mit dem Auftraggeber nichts Abweichendes in Textform vereinbart haben – sobald zwischen dem von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten (im Folgenden: Kandidat) und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Unter einem Beschäftigungsverhältnis ist jedes Arbeitsverhältnis, aber auch jedes selbständige Dienstverhältnis z.B. im Rahmen einer freien Mitarbeit zu verstehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist zustande gekommen, wenn zwischen Bewerber und Auftraggeber ein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen wurde, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit durch den Bewerber.
- 3.2 Die Vergütung für Tequio wird individuell und vertraulich zwischen Tequio und ihren Kunden vereinbart.
- 3.3 Die Vereinbarung wird in einem zusätzlichen Dokument getroffen, in dem sowohl der Auftrag als auch das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber durch Unterschrift angenommen wird.
- 3.4 Bei der Vermittlungsprovision sind 50% der Vergütung fällig bei Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (Auftraggeber und Kandidat) und die restlichen 50% nach Beendigung der Probezeit, die maximal 6 Monate nach Arbeitsbeginn betragen kann.
- 3.5 Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat Tequio Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Tequio behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
- 3.6 Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages findet keine Rückerstattung des Honorars statt.
- 3.7 Reisekosten der Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Auftraggeber werden gesondert zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten abgerechnet. Tequio schließt jegliche Kostenübernahme aus.
- 3.8 Zusätzliche Dienstleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
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§ 4 Leistungen von Tequio
- Die von Tequio angebotenen umfassen die folgenden Hauptbereiche: Suche, Vermittlung, Betreuung und Relocation:
- 4.1 Die Suche umfasst die Bemühungen von Tequio, einen Kandidaten zu finden, der den Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sowie die Unterstützung, die notwendig ist, um die Anforderungen für die Auswanderung zu erfüllen. Es ist strikt untersagt, die Suche für einen Kandidaten zu beauftragen und zwei einzustellen. In einem solchen Fall muss die Suche für die gleiche Anzahl von Monaten wie der ursprüngliche Suchservice bezahlt werden. Die Suche umfasst auch die Vorbereitung der entsprechenden Unterlagen für das Profil jedes Kandidaten und die Begleitung dieser Kandidaten während des Bewerbungsprozesses bei jedem Auftraggeber.
- 4.2 Die Vermittlung gilt als abgeschlossen, wenn der im Suchprozess vorgestellte Kandidat und der Auftraggeber einen Arbeitsvertrag schließen. Es ist verboten, die Kandidaten ohne Tequios Vermittlung zu kontaktieren. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision oder, falls keine Vereinbarung besteht, von 40% des üblichen Jahresgehalts der ausgeschriebenen Stelle fällig.
- 4.3 Die Betreuung umfasst alle Maßnahmen, die persönlich oder digital von Mitarbeiterin von Tequio oder Partnern bereitgestellt oder durchgeführt werden und auf der Webseite im Abschnitt Betreuungsdienste aufgeführt sind. Ausgenommen sind Deutschkurse, die von Partnern durchgeführt werden, oder andere Aktivitäten, die zusätzliche Kosten verursachen oder vom üblichen Rahmen der von Tequio angebotenen Betreuungsdienste abweichen. Die Mindestbetreuungszeit beträgt: 2 Jahre.
- 4.4 Relocation umfasst alle Dienstleistungen, die zwischen der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und dem Beginn des Arbeitsvertrags erbracht werden. Dazu gehören unter anderem die Wohnungssuche, die Übersetzung offizieller Dokumente, die Begleitung während des Visumantragsprozesses, die Abholung vom Flughafen, eine Stadttour, ein Willkommenspaket und die Begleitung während der Ankunftsprozesse (Anmeldung, Kontoeröffnung usw.).
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§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- 5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich Tequio umgehend alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Vermittlungsdienstleistungen notwendig sind.
- 5.2 Der Auftraggeber informiert Tequio unverzüglich über Änderungen relevanter Daten.
- 5.3 Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, informiert der Auftraggeber Tequio eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Auftraggeber und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Auftraggeber zusätzlich alle für die Provisionsberechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag an Tequio. Hierzu stellt der Auftraggeber sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, dass Tequio alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.
- 5.4 Es ist verpflichtend, dass der Auftraggeber, der die Dienste der Personalsuche in Anspruch nehmen, auch die Dienste der Vermittlung und Betreuung für die von Tequio empfohlenen Kandidaten in Anspruch nehmen. Die Relocation-Dienstleistungen (Teil der Betreuungsdienste) können auch separat gebucht werden.
- 5.5 Auftraggeber, die ausschließlich die Betreuungsdienste in Anspruch nehmen möchten, übernehmen die Verantwortung für die Leistung des Kandidaten, da dieser nicht durch den internen Auswahlprozess von Tequio gegangen ist.
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§ 6 Eignung des Kandidaten
- 6.1 Tequio arbeitet professionell in der Personalvermittlung, sichtet Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von Tequio nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
- 6.2 Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten gekündigt oder tritt der Kandidat die Arbeit nicht an, bleibt der Vergütungsanspruch für die Vermittlung durch Tequio bestehen. Es findet keine Rückerstattung oder Nachbesetzung durch Tequio statt.
- 6.3 Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Auftraggeber die entsprechenden arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen.
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§ 7 Haftung
- 7.1 Tequio übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
- 7.2 Tequio übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von Tequio.
- 7.3 Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
- 7.4 Tequio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Tequio nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien) entbinden Tequio von der Haftung. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.
- 7.5 Soweit Tequio aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Kandidaten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Tequio diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei
- 7.6 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Tequio ausgeschlossen.
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§ 8 Datenschutz
- 8.1 Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und den Umgang mit Bewerberdaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Kandidaten unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Auftraggeber wird daher insbesondere ihm von uns übermittelte Bewerberdaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages bzw. der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.
- 8.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Tequio die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
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§ 9 Geheimhaltung
- 9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- 9.2 Tequio sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.
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§ 10 Kündigung des Vertrages
- 10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Halbjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Tequio insbesondere vor, wenn der Mandant seinen o. g. Pflichten nicht oder unzureichend nachkommt.
- 10.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- 10.3 Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von Tequio vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zustande, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind Tequio ebenfalls ohne Abzug zu erstatten; diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Anzeigen, die zwar schon in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlich worden sind.
- 10.4 Der Betreuungsdienst ist nicht kündbar, solange der vermittelte Arbeitnehmer weiterhin beim Auftraggeber beschäftigt ist.
- 10.5 Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung bereit enstandender Vergütungsansprüche an Tequio.
- 10.6 Für die Dauer der Zusammenarbeit und 2 Jahre darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien sich gegenseitig Mitarbeiter nicht proaktiv abzuwerben.
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§ 11 Änderungen der AGB
Tequio behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist zu ändern. Dies erfolgt durch Mitteilung der geänderten Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Änderungen. -
§ 12 Schlussbestimmungen
- 12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
- 12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Tequio GmbH
- 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit .der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- 12.4 Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung. Die Parteien führen vor Klageerhebung über Streitigkeiten, die sich über den Inhalt dieses Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung der PM Mediation (www.pm-mediation.com) durch.
- 12.5 Nebenabreden bedürfen der Textform.
- 12.6 Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand Oktober 2024